BEVORZUGUNG VON MITARBEITERN UND GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer willkürlich schlechter zu behandeln als die übrigen. Was gilt, wenn er bei einzelnen Arbeitnehmern und ihrer Einstufung großzügiger vorgeht als bei anderen? […]