VwGH ZU ECHTEN DIENSTNEHMERN
Wer sich bei der Arbeit vertreten lassen kann, ist grundsätzlich kein echter Dienstnehmer. Es reicht aber nicht, wenn das bloß am Papier festgehalten ist. […]
Wer sich bei der Arbeit vertreten lassen kann, ist grundsätzlich kein echter Dienstnehmer. Es reicht aber nicht, wenn das bloß am Papier festgehalten ist. […]