Kranke Arbeitnehmer m?ssen sich so verhalten, dass ihre Arbeitsf?higkeit m?glichst bald wieder hergestellt ist.?Der OGH hatte einen weiteren Fall ?genesungswidrigen Verhaltens? zu beurteilen.
Der Arbeitnehmer war wegen ?Gastritis und emotionaler Labilit?t? krank geschrieben. Der Arzt hatte ihm Ruhe verordnet. Stattdessen unternahm er w?hrend des Krankenstandes weite Autofahrten ?ber viele hunderte Kilometer, hielt Vortr?ge, nahm an Podiumsdiskussionen teil und verrichtete auch andere Arbeiten.
Der OGH wertet das als deutlichen Versto? gegen die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen und h?lt daher die Entlassung f?r berechtigt.
Dass sich der Kl?ger auf ein Burnout-Syndrom berief, dessen Heilung durch wenige Arbeitsstunden nicht verz?gert werde, half ihm nicht. Viele hunderte Kilometer lange Fahrten waren dem OGH jedenfalls zu viel (OGH, 25.05.2011, 8 ObA 35/11x).