Kranke Arbeitnehmer müssen sich so verhalten, dass ihre Arbeitsfähigkeit möglichst bald wieder hergestellt ist.
Der OGH hatte einen weiteren Fall „genesungswidrigen Verhaltens“ zu beurteilen.
Der Arbeitnehmer war wegen „Gastritis und emotionaler Labilität“ krank geschrieben. Der Arzt hatte ihm Ruhe verordnet. Stattdessen unternahm er während des Krankenstandes weite Autofahrten über viele hunderte Kilometer, hielt Vorträge, nahm an Podiumsdiskussionen teil und verrichtete auch andere Arbeiten.
Der OGH wertet das als deutlichen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen und hält daher die Entlassung für berechtigt.
Dass sich der Kläger auf ein Burnout-Syndrom berief, dessen Heilung durch wenige Arbeitsstunden nicht verzögert werde, half ihm nicht. Viele hunderte Kilometer lange Fahrten waren dem OGH jedenfalls zu viel (OGH, 25.05.2011, 8 ObA 35/11x).