10 11, 2014

ANSTELLUNG VON NOCH NICHT BEGÜNSTIGT BEHINDERTEN

2014-11-10T08:26:03+01:00November 10, 2014|Kündigung|

Wer seit 1.1.2011 Arbeitnehmer einstellt, die zu diesem Zeitpunkt bereits begünstigt Behinderte sind, kann diese in den ersten vier Jahren des Arbeitsverhältnisses ohne Zustimmung des Behindertenausschusses kündigen. Damit soll ein Anreiz geschafft werden, begünstigte Behinderte [...]

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