KEIN ENTGELTANSPRUCH FÜR "GEHEIME" ÜBERSTUNDEN
Ein Anspruch auf Überstundenvergütung setzt voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber ausdrücklich oder schlüssig angeordnet wurden. Es reicht auch, dass der Arbeitgeber Arbeitsleistungen entgegennimmt, die auch bei richtiger Einteilung der Arbeit nicht in der normalen [...]