Ist der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, den Arbeitnehmer über einkommenssteuerrechtliche Belange aufzuklären?
Vor dem ASG Wien klagte ein Arbeitnehmer auf Ersatz jenes Einkommenssteuerbetrages, den er deshalb nachzahlen musste, weil sein Dienstverhältnis auf zwei Dienstgeber aufgesplittet wurde. Er bekam nicht Recht: Es besteht keine Verkehrsübung, wonach ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer umfassend über einkommenssteuerrechtliche Belange aufzuklären hätte. Konkret kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht verlangen, dass er ihm die Steuerbelastung berechnet. Das würde nach Ansicht des Gerichtes bei Weitem den Rahmen dessen sprengen, was von einem Arbeitgeber redlicherweise erwartet werden kann.
Kristina Silberbauer