SCHADENERSATZPFLICHT DES FRÜHEREN ARBEITGEBERS WEGEN FÜRSORGEPFLICHTVERLETZUNG
Im aufrechten Dienstverhältnis müssen die Vertragspartner die wechselseitigen Interessen wahren, also der Arbeitnehmer die Treupflicht und der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht erfüllen. Derartige Pflichten können auch noch nach dem Ende des Dienstverhältnisses fortbestehen, wie eine aktuelle [...]