Wer mit der Zahlung der Gehälter in Verzug gerät, muss damit rechnen, dass die betroffenen Arbeitnehmer ihre Arbeit niederlegen und dennoch ihren Entgeltanspruch behalten:

Der Verzug mit der Auszahlung der Gehälter birgt zunächst das Risiko, dass die Mitarbeiter vorzeitig austreten. In einem kürzlich vom OGH entschiedenen Fall entschied sich der betroffene Arbeitnehmer aber dazu, einige Tage nicht mehr arbeiten zu gehen, also seine Arbeitsleistung zurückzuhalten.
Der OGH beurteilte dies als berechtigt. Folglich hatte der Arbeitnehmer trotz Unterbleiben der Arbeitsleistungen an diesen Tagen Anspruch auf Entgelt. (OGH 29.5.2012, 9 ObA 39/11t)
 
Kristina Silberbauer