FEHLVERHALTEN IM KRANKENSTAND – IMMER ENTLASSUNG MÖGLICH?
Der Tatbestand der „beharrlichen Pflichtverletzung“ des § 82 lit f GewO ist in der Regel auch dann erfüllt, wenn ein Arbeiter im Krankenstand die Anordnungen seines behandelnden Arztes ignoriert. Insbesondere dann, wenn es dadurch zu [...]