Wer sich während seines Krankenstandes so verhält, dass seine Genesung beeinträchtigt wird, setzt einen Entlassungsgrund. Gasthausbesuche reichen für die sofortige Beendigung nicht immer aus.

Nicht entlassen werden kann nach einer Entscheidung des OLG Linz (12 RA 60/12y) ein Arbeitnehmer, der sich kurz vor Ende seines Krankenstandes für wenige Stunden in einem Gasthaus aufhielt. Bemerkenswert ist dabei, dass der Krankenstand auf eine Augenoperation zurückging, sich der Arbeitnehmer im Raucherbereich des Gasthauses aufhielt und ihm der Arzt verboten hatte, selbst zu rauchen. Auch das konsumierte Bier störte das OLG nicht.
 
Kristina Silberbauer