ENTLOHNUNG VON ARBEITSBEREITSCHAFT
Zeiten der Arbeitsbereitschaft dürfen nach der Judikatur des OGH auf Grund der geringen Beanspruchung des Arbeitnehmers grundsätzlich auch geringer entlohnt werden. Allerdings sind die arbeitnehmerschutzrechtlichen Aspekte zulässiger Höchstarbeitszeit dennoch zu beachten… […]