Laut einem aktuellen Ministerialentwurf (366/ME 24. GP, 21.2.2012) soll ein Arbeitgeber zukünftig € 110 für jede Beendigung eines Dienstverhältnisses zahlen müssen.

Erfasst sind alle arbeistlosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnisse oder freien Dienstverhältnisse. Damit will das AMS Maßnahmen für die arbeitslos gewordenen Personen finanzieren.
Die Abgabe wird insbesondere bei einvernehmlichen Auflösungen, Arbeitgeberkündigungen, begründeten vorzeitigen Austritten, unberechtigten Entlassungen sowie bei Ablauf von befristeten Dienstverhältnissen schlagend werden.
Ausnahmen: 
  • einseitige Auflösung durch den Arbeitnehmer (auch: unberechtigter Austritt, Austritt aus gesundheitlichen Gründen)
  • gerechtfertigte Entlassung
  • Betriebsstilllegung
  • u.a.
Voraussetzung für die Abgabe ist, dass das Dienstverhältnis zum selben Dienstgeber innerhalb der letzten 12 Monate länger als zwei Monate gedauert hat.
 
Die Änderung soll mit 1.1.2013 in Kraft treten. Sie würde dann für alle (freien) Dienstverhältnisse gelten, die nach 2012 enden.

 
Kristina Silberbauer