VERPÖNTES ODER DOCH ERLAUBTES, „ANDERES“ MOTIV EINER KÜNDIGUNG
Kündigungen können in Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern grundsätzlich angefochten werden, wenn ihnen ein vom Gesetzgeber missbilligtes, verwerfliches Motiv zugrunde liegt. Das Gesetz (§ 105 ArbVG) schützt demnach Arbeitnehmer, die sich aus bestimmten Gründen beim [...]