Nach dem Abfertigungssystem Alt erhält ein Dienstnehmer bei bestimmten Arten der Auflösung des Dienstverhältnisses, wenn dieses ununterbrochen drei Jahre gedauert hat, eine Abfertigung. Die Höhe der Abfertigung orientiert sich an der Höhe des Entgelts des Arbeitnehmers.

Unlängst waren sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder einmal darüber uneinig, wie dieser Entgeltbegriff zu definieren sei. Der Arbeitnehmer hatte im Laufe seines Arbeitsverhältnisses eine Bezugserhöhung zugesprochen bekommen, auf seinen Wunsch wurde diese Leistung als Pensionsvorsorge verwendet und er trat in die „Pensionskassen-Lösung“ für Mitarbeiter seines Unternehmens ein, wofür der Arbeitgeber die Beiträge übernahm.
Zur Frage, wie weit Pensionskassenbeiträge in die Abfertigungsbemessungsgrundlage einzubeziehen sind, sind zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes hervorzuheben:
In 9 ObA 198/97 wurde ausgesprochen, dass von einem Arbeitgeber laufend einbezahlte Prämien, die der Finanzierung einer Versicherungsleistung im Rahmen einer zugesagten Versorgungsleistung dienen, nicht als Entgelt in die Abfertigung einzuberechnen sind. Versichert ein Arbeitgeber das von ihm durch die Zusage einer betrieblichen Versorgung an die Arbeitnehmer übernommene Risiko, dann sind die von ihm dafür aufgewandten Prämien ebenso wenig Entgelt, wie die Pensionsleistung selbst.
In einer jüngeren Entscheidung (9 ObA 3/10x) wurde ausgesprochen, dass Pensionskassenbeiträge des Arbeitgebers auch dann keine abfertigungswirksamen Entgeltbestandteile sind, wenn die Arbeitnehmer zwar ein Wahlrecht eingeräumt bekommen haben, diese Beträge bar ausbezahlt zu erhalten, im konkreten Fall jedoch die Einzahlung in die Pensionskasse gewählt wurde.
Aus diesem Grund entschied der OGH auch in diesem Fall, dass wenn der Arbeitnehmer die angebotene Auszahlung einer Gehaltserhöhung ablehne, und sich stattdessen dafür entschied, in das Pensionskassenmodell des Arbeitnehmers einbezogen zu werden, dies keinen abfertigungswirksamen Entgeltbestandteil bilde.
Kristina Silberbauer/ Claudia Simon, 2011
9 ObA 45/11z, OGH 26.05.2011
Kategorien: Beendigung Arbeitsverhältnis, Entgelt
Tags: Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Abfertigung, Beendigung