Die Rot-Weiß-Rot-Karte soll in Zukunft Drittstaatsangehörigen mit besonders hoher beruflichen Qualifikation die Beschäftigung am österreichischen Arbeitsmarkt erleichtern.
Werden bestimmte Kriterien bezüglich Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und des Alters erreicht, ist der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu erteilen, ohne dass es einer zusätzlichen besonderen Überprüfung der Arbeitsmarktlage bedarf.
Auch gefördert werden Fachkräfte in Mangelberufen, die in einer Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz jeweils für das nächstfolgende Kalenderjahr definiert werden.
Sonstige Schlüsselkräfte erhalten eine Rot-Weiß-Rot-Karte, wenn sie ein Arbeitsplatzangebot vorweisen und auch über hohe Qualifikation verfügen.
Haben ausländische Studienabsolventen ein Diplomstudium zumindest ab dem zweiten Studienabschnitt beziehungsweise ein Masterstudium an einer inländischen Universität, Fachhochschule oder akkreditierten Privatuniversität erfolgreich abgeschlossen, können sie nach Abschluss ihres Studiums sechs Monate in Österreich einen Arbeitsplatz suchen und dann unter Umständen eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte führt zu einem Umstieg von einem quotenbasierten auf ein kriteriengeleitetes Zuwanderungsmodell. Es wird ein Punktesystem eingeführt. Wird anhand von Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen und Alter eine vorgesehene Mindestanzahl von Punkten erreicht, ist der Zugang zum Arbeitsmarkt zu erteilen.
Ob mit diesen Neuerungen der Arbeitsmarktzugang tatsächlich erleichtert wird, beleibt abzuwarten.
Kristina Silberbauer/ Claudia Simon, 2011