23 10, 2012

SCHADENERSATZPFLICHT DES FRÜHEREN ARBEITGEBERS WEGEN FÜRSORGEPFLICHTVERLETZUNG

2012-10-23T09:00:01+02:00Oktober 23, 2012|Beendigung Arbeitsverhältnis, Fürsorgepflicht|

Im aufrechten Dienstverhältnis müssen die Vertragspartner die wechselseitigen Interessen wahren, also der Arbeitnehmer die Treupflicht und der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht erfüllen. Derartige Pflichten können auch noch nach dem Ende des Dienstverhältnisses fortbestehen, wie eine aktuelle [...]