Wer im Krankenstand gegen Anordnungen des Arztes so schwerwiegend verstößt, dass das seinen Krankheitsverlauf negativ beeinflusst oder den Heilungsverlauf verzögert, setzt einen Entlassungsgrund.

Gilt das auch für einen an Burn-Out erkrankten Mitarbeiter, der im Krankenstand die Ausbildung zum Physiotherapeuten beginnt (was auf seine Absicht, das Unternehmen zu verlassen, hindeutet)?
Darüber entschied der OGH am 26.8.2014 (9 ObA 64/14y): Die Entlassung war ungerechtfertigt, weil der Arzt des Arbeitnehmers die Ausbildung befürwortete. Vom Arbeitnehmer konnte nicht erwartet werden, von dieser Empfehlung und somit der Ausbildung Abstand zu nehmen.
Daraus folgt wieder einmal: Der Ausgang eines Prozesses, in dessen Mittelpunkt ein Krankenstand steht, hängt oft von der fachlichen Ansicht des behandelnden Arztes ab.
 
Kristina Silberbauer