Die dauernde und verschlechternde Versetzung eines Arbeitnehmers braucht die Zustimmung des Betriebsrates, sonst muss sie unterbleiben. Findet die Versetzung auch im Arbeitsvertrag keine Deckung, muss außerdem und unabhängig davon der Arbeitnehmer zustimmen. Wie lange kann sich der Arbeitnehmer gegen eine Versetzung wehren, die entgegen diesen Vorgaben durchgeführt wurde?

Im vorliegenden Fall war der Oberarzt eines Krankenhauses von einer Versetzung betroffen. Hintergrund dafür waren seine Schwierigkeiten mit einem neuen Vorgesetzen und weiteren Angestellten sowie der Vorwurf von sexuellen Belästigungen. Die Versetzung war mit Gehaltseinbußen verbunden, deren Ersatz der Oberarzt forderte, allerdings erst nach 10 Monaten.
Das war den Arbeitsgerichten deutlich zu spät: Zwar gibt es keine arbeitsrechtliche Bestimmung, welche eine exakte Frist für derartige Forderungen vorsieht. 10 Monate ist aber zu spät. Maßgeblich ist, dass nur ein solcher Zeitraum verstreichen darf, der zur Erkundung und Meinungsbildung objektiv ausreicht.
OGH 19.3.2013, 9 ObA 12/13z
 
Kristina Silberbauer