Eine Kündigung kann prinzipiell bei Gericht angefochten werden, wenn sie wegen der offenbar nicht unberechtigten Geltendmachung von Ansprüchen, die der Arbeitgeber in Frage gestellt hat, erfolgt.

Im gegebenen Fall musste der Arbeitgeber auf Grund wirtschaftlich bedingter Restrukturierungsmaßnahmen Lohnkürzungen durchführen. So machte er dem Kläger das zulässige „Änderungsangebot“, dass dieser auf kollektivvertragliche Lohnerhöhungen verzichten würde. Da der Kläger dem aber nicht zustimmte, wurde die Kündigung ausgesprochen.
Der Kläger meinte nun, dass es sich um eine Motivkündigung handle – das sah der OGH allerdings nicht so. Es ging hier nicht um ein „In-Frage-stellen“ von Ansprüchen des Klägers. Es wurde nämlich nur das Gehalt des Klägers verhandelt.
Das Änderungsangebot des Arbeitgebers war also gerade nicht eine Reaktion auf die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kläger.
Eine Motivkündigung liegt also in diesem Fall nicht vor.
Kristina Silberbauer/Claudia Simon, 2011
OGH 26.04.2011, 8 ObA 24/11d
Kategorie: Beendigung Arbeitsverhältnis, Kündigungsanfechtung
Tags: Beendigung, Kündigung, Kündigungsanfechtung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses