Ein Arbeitnehmer kann berechtigt austreten, wenn seine Gesundheits beeinträchtigt ist, die ihn an der Ausübung der vertraglich vereinbarten Tätigkeit dauernd hindert.
Eine Arbeitsunfähigkeit berechtigt den Arbeitnehmer nur zum Austritt, wenn sie von so langer Dauer ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist. Der Vorteil eines berechtigten vorzeitigen Austritts ist, dass das Arbeitsverhältnis sofort endet, und der Arbeitnehmer die (allfällige) Abfertigung alt behält.
Grundsätzlich gibt es für das zeitliche Ausmaß der Dauerhaftigkeit keine starren Grenzen, als Richtwert gelten 26 Wochen.
In einer aktuellen Entscheidung verdeutlichte der OGH, dass es sich hier wirklich nur um einen Richtwert handelt. Ein Arbeitnehmer durfte auf Grund einer ärztlichen Empfehlung vorübergehend (nämlich für die Dauer von einem halben Jahr) keine Fahrzeuge lenken. Dies stellte nach Ansicht des Gerichts eine nur vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und damit keinen wichtigen Austrittsgrund dar.
Claudia Simon / Kristina Silberbauer, 2011
OGH 21.12.2010, 8 ObA 28/10i