HAFTUNG DES GESCHÄFTSFÜHRERS FÜR LOHNSTEUER
Die zur Vertretung befugten Organe juristischer Personen (z.B. handelsrechtlicher Geschäftsführer) haften für die Abgaben der Gesellschaft insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Pflichtverletzung nicht eingebracht werden können. Können zwar noch die Gehälter, nicht aber die [...]