ABWEICHENDE KÜNDIGUNGSFRISTEN- UND TERMINE
Das Angestelltengesetz sieht für den Arbeitgeber grundsätzlich vier Kündigungstermine vor (nämlich jeweils zum Quartalsende), während der Angestellte zum Letzten eines jeden Monats kündigen kann. Kollektivverträge können Abweichendes vorsehen, Arbeitsverträge ebenfalls: […]