KAUTION ZUR SICHERUNG VON SCHADENERSATZANSPRÜCHEN ZWISCHEN DIENSTGEBER UND DIENSTNEHMER

2011-07-19T09:40:18+02:00Juli 19, 2011|Allgemein|

Nach § 1 Kautionsschutzgesetz (KautSchG) darf sich ein Dienstgeber von einem Dienstnehmer eine Kaution nur zur Sicherung von Schadenersatzansprüchen bestellen lassen, die ihm gegen den Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis erwachsen können. […]