KAUTION ZUR SICHERUNG VON SCHADENERSATZANSPRÜCHEN ZWISCHEN DIENSTGEBER UND DIENSTNEHMER
Nach § 1 Kautionsschutzgesetz (KautSchG) darf sich ein Dienstgeber von einem Dienstnehmer eine Kaution nur zur Sicherung von Schadenersatzansprüchen bestellen lassen, die ihm gegen den Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis erwachsen können. […]