KÜNDIGUNG EINES BEGÜNSTIGTEN BEHINDERTEN – WELCHE FRISTEN GELTEN?

2014-01-27T12:39:01+01:00Januar 27, 2014|Beendigung Arbeitsverhältnis, Behinderte, Behinderteneinstellungsgesetz|

Bekanntermaßen kann man einen behinderten Arbeitnehmer oft nicht „einfach so“ kündigen, sondern muss vorher die Zustimmung des Behindertenausschusses beim Bundeseinigungsamt im Rahmen des sogenannten Vorverfahrens einholen (§ 8 Abs 2 BEinstG). In den ersten sechs [...]