KÜNDIGUNG EINES BEGÜNSTIGTEN BEHINDERTEN – WELCHE FRISTEN GELTEN?
Bekanntermaßen kann man einen behinderten Arbeitnehmer oft nicht „einfach so“ kündigen, sondern muss vorher die Zustimmung des Behindertenausschusses beim Bundeseinigungsamt im Rahmen des sogenannten Vorverfahrens einholen (§ 8 Abs 2 BEinstG). In den ersten sechs [...]