STRITTIGER BONUSANSPRUCH ALS AUSTRITTSGRUND
Arbeitnehmer, wie auch Arbeitgeber, können ein (un-)befristetes Arbeitsverhältnis wegen eines wichtigen Grundes jederzeit durch eine außerordentliche Kündigung beenden. Unter anderem berechtigt § 26 Z 2 Angestelltengesetz den Arbeitnehmer zur vorzeitigen Kündigung, wenn sein Entgelt vom [...]