Paradox aber wirklich geschehen: Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandeln Änderungen ihres Dienstvertrages. Der Arbeitnehmer legt seinem Arbeitgeber den neuen Dienstvertrag vor. Er enthält allerdings zahlreiche Änderungen zu seinen Gunsten, die so nicht vereinbart waren: Gehaltserhöhung, Kündigungsverzicht, freiwillige Abfertigung, um nur einige zu nennen.
Der Arbeitgeber unterschreibt, ohne den Text auch nur überflogen zu haben. Gilt der neue Vertrag?
Laut Oberlandesgericht: Nein. Der Mitarbeiter wusste nämlich, dass sein Arbeitgeber ihm vorgelegte Urkunden immer wieder ungelesen unterfertigt. Dennoch wies er ihn auf seine eigenmächtigen Änderungen nicht hin. Daher durfte er auch nicht annehmen, dass der Arbeitgeber mit seiner Unterschrift Rechtsfolgen herbeiführen, sich also verpflichten wollte.
OLG Wien 22. 12. 2016, 10 Ra 70/16m
RA Mag. Kristina Silberbauer