VERZICHT AUF URLAUBSENTGELT UNZULÄSSIG

2012-07-23T13:27:23+02:00Juli 23, 2012|Allgemein, Beendigung Arbeitsverhältnis|

Wer zu viel Urlaub konsumiert hat, muss diesen bei der Beendigung des Dienstverhältnisses grundsätzlich nicht zurück zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Dienstnehmer die Beendigung der Zusammenarbeit wünscht. […]