KONVENTIONALSTRAFEN BEI DER ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNG
KONVENTIONALSTRAFEN BEI DER ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNG § 11 Abs 3 AÜG verbietet Vereinbarungen über Konventionalstrafen, die die überlassene Arbeitskraft unbillig finanziell belasten würde. […]
KONVENTIONALSTRAFEN BEI DER ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNG § 11 Abs 3 AÜG verbietet Vereinbarungen über Konventionalstrafen, die die überlassene Arbeitskraft unbillig finanziell belasten würde. […]