SCHÜTZT UNKENNTNIS VOR VERWALTUNGSSTRAFEN?
Bei Verstößen gegen Verwaltungsvorschriften ist der Täter gemäß § 5 (2) VStG nur dann entschuldigt, wenn er in unverschuldeter Unkenntnis dieser gesetzlichen Bestimmung gehandelt hat und ihm das Unerlaubte seiner Handlung ohne Kenntnis nicht ersichtlich [...]