VERGÜTUNG FÜR DIENSTERFINDUNG UND EINSICHTSRECHTE
Einem Dienstnehmer, der seinem Dienstgeber eine von ihm gemachte Erfindung überlässt oder ihm daran die Nutzungsrechte einräumt, gebührt eine angemessene besondere Vergütung. Ermöglicht ihm das auch, in die Bücher des Dienstgebers einzusehen? […]