KÜNDIGUNG IN ELTERNTEILZEIT: DOPPELTE VORSICHT GEBOTEN
Bis zum vierten Geburtstag des Kindes können dessen Eltern, sofern sie sich in Elternteilzeit befinden, nur mit Zustimmung des Gerichts gekündigt oder entlassen werden. Eine Zustimmung des Gerichts wegen Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung ist dann nicht [...]