Vorsicht bei standardisierten Arbeitsverträgen
Wer allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) benützt, sollte seinen Vertragspartner darin bei Nebenleistungen nicht gröblich benachteiligen. Eine solche Klausel wäre gemäß § 879 Abs 3 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) nichtig. Dasselbe gilt für "Vertragsformblätter", und das können [...]