Ab 21. Dezember 2012 gilt: Das Geschlecht darf nicht mehr als Risikofaktor bei Versicherungen gewertet werden.
 
Der EuGH entschied nämlich, dass die Einbeziehung des Geschlechts des Versicherten als Risikofaktor diskriminierend ist. Den Mitgliedsstaaten wäre es bis zu dieser Entscheidung aufgrund einer Ausnahmebestimmung erlaubt gewesen, geschlechtsspezifische versicherungsmathematische Faktoren zu berücksichtigen. Der EuGH sieht aber die Gefahr, dass dadurch eine Ausnahme von der Gleichbehandlung von Männern und Frauen nach dem Unionsrecht unbefristet zulässig wäre.
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof erkannt, dass die Ausnahmebestimmung mit Dezember 2012 ungültig wird.
Dann haben Versicherungen für Männer und Frauen gleich hohe Prämien zu verlangen, egal, ob sie statistisch belegen könnten, dass Frauen teurer kommen, weil sie eine höhere statistische Lebenserwartung haben oder umgekehrt Männer mehr zahlen sollten, da sie im Schnitt öfter in Autounfälle verwickelt sind.
Claudia Simon / Kristina Silberbauer, 2011
EUGH, 1. März 2011, C-236/09