Verwaltungsstrafen: Intern Verantwortlicher haftet nicht

2011-08-30T20:11:41+02:00August 30, 2011|verantwortlicher Beauftragter|

Wer gemäß § 9 VStG zum „verantwortlichen Beauftragten“ bestellt wurde, haftet für Verwaltungsstrafen des Unternehmens. Es reicht nicht, jemandem die Verantwortung für einen Unternehmensbereich zu übertragen […]