VORSICHT BEI URLAUBSVORGRIFFEN
Gegen die Vereinbarung eines Urlaubsvorgriffs (Konsumation von Urlaub, der dem Arbeitnehmer noch nicht zusteht) ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Will man als Arbeitgeber keine Urlaubstage verschenken, ist aber aufgrund einer neuen Entscheidung des OGH äußerste Vorsicht [...]