LÄNGERER ANFAHRTSWEG ALS AUSTRITTSGRUND?

2012-12-04T08:00:17+01:00Dezember 4, 2012|Allgemein|

Sowohl Angestellte, als auch Arbeiter können das Dienstverhältnis auflösen, wenn durch die Fortführung der Arbeit eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist. Das OLG Linz bestätigte kürzlich die bisherige Rechtsprechung, wann eine Gesundheitsgefährdung in diesem Sinn vorliegt. [...]