BETRIEBSRATSTÄTIGKEIT IN DER FREIZEIT?
Betriebsräte haben ihr Mandat grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit auszuüben. Soweit die Tätigkeit nur während der Dienstzeit möglich ist, muss sie dem Gebot der Erforderlichkeit entsprechen. […]
Betriebsräte haben ihr Mandat grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit auszuüben. Soweit die Tätigkeit nur während der Dienstzeit möglich ist, muss sie dem Gebot der Erforderlichkeit entsprechen. […]
Behindertenvertrauenspersonen haben Anspruch auf Freizeit, um ihre Pflichten erfüllen zu können. Sie sind insofern den Betriebsräten gleichgestellt. Eine ausdrückliche, gleichlautende Regelung für Konzernbehindertenvertrauenspersonen enthält das Behinderteneinstellungsgesetz nicht. Dennoch entschied der OGH in dieser Arbeitsrechtssache: Zu [...]
§ 117 ArbVG regelt, wie viele Betriebsratsmitglieder allenfalls bei fortdauernder Bezahlung von der Arbeitsleistung frei zu stellen sind. Nicht selten kommt es vor, dass Unternehmen zusätzlichen Betriebsratsmitgliedern die Freistellung gewähren. Es stellt sich die Frage, [...]
Betriebsräte sollten nach dem gesetzlichen Idealbild alleine den Interessen der Arbeitnehmer verpflichtet sein. Das Arbeitsverfassungsgesetz sieht deshalb die Tätigkeit als Betriebsrat als ein Ehrenamt, aus dem weder Vorteile gezogen werden dürfen, noch den Betroffenen Nachteile [...]