BETRIEBSRATSTÄTIGKEIT IN DER FREIZEIT?

2013-10-14T09:00:01+02:00Oktober 14, 2013|Betriebsrat|

Betriebsräte haben ihr Mandat grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit auszuüben. Soweit die Tätigkeit nur während der Dienstzeit möglich ist, muss sie dem Gebot der Erforderlichkeit entsprechen. […]