ENTLASSUNG WEGEN BEHARRLICHER PFLICHTWIDRIGKEIT

2013-01-22T09:40:03+01:00Januar 22, 2013|Beendigung Arbeitsverhältnis, Entlassung|

Ein wichtiger Grund, der den Dienstnehmer zur vorzeitigen Entlassung berechtigt, liegt gemäß § 27 Z4 AngG vor, wenn der Angestellte sich beharrlich weigert, seine Dienste zu leisten oder sich gerechtfertigten Anordnungen des Dienstgebers zu fügen. [...]