AUS- UND WEITERBILDUNGEN AUSLÄNDISCHER KONZERNMITARBEITER OHNE BESCHÄFTIGUNGSBEWILLIGUNG

2012-05-22T09:17:43+02:00Mai 22, 2012|Ausländerbeschäftigung|

§ 18 AuslBG enthält eine wesentliche Ausnahme von der Verpflichtung, Ausländer nur mit Beschäftigungs- oder Entsendebewilligung in Österreich einzusetzen: Ausländer dürfen im Rahmen eines international tätigen Konzerns auf Basis eines qualifizierten konzerninternen Aus- und Weiterbildungsprogramms [...]