ÜBERMITTLUNG DES KRANKENSTANDNACHWEISES PER FAX
ÜBERMITTLUNG DES KRANKENSTANDNACHWEISES PER FAX Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsverhinderung dem Arbeitgeber ohne Verzug bekanntzugeben und auf Verlangen des Arbeitgebers eine Bestätigung des zuständigen Krankenversicherungsträgers oder eines Gemeindearztes über Beginn, voraussichtliche Dauer und [...]