Wer sich gemobbt fühlt und Unterstützung braucht, muss das melden. Von selbst muss kein Arbeitgeber tätig werden. Ist der Betriebsrat die richtige Ansprechperson?

Laut Oberlandesgericht Wien (10 Ra 94/16s): Nein. Der Betriebsrat vertritt zwar die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen im Betrieb. Er kann aber Erklärungen, die eigentlich an den Arbeitgeber zu richten wären, nicht rechtswirksam annehmen.
Erfährt ein Mitglied des Betriebsrats, dass ein Mitarbeiter gemobbt wird, und unternimmt darauf hin nichts dagegen, kann das folglich nicht dem Arbeitgeber vorgeworfen werden.
Mobbing muss somit bei Personen, die dem Arbeitgeber zuzurechnen sind, angezeigt werden, das sind Geschäftsführer (Vorstandsmitglieder), in aller Regel auch die Personalleitung oder – je nach Kompetenzen – der unmittelbare Vorgesetzte.
RA Mag. Kristina Silberbauer