FREIWILLIGE LEISTUNG: UNVERBINDLICHKEITS- ODER WIDERRUFSVORBEHALT
Der OGH hat wieder einmal klargestellt: Unverbindlichkeitsvorbehalte weisen darauf hin, dass eine Leistung freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt wird. Der Widerrufsvorbehalt setzt hingegen einen Anspruch des Arbeitnehmers voraus. […]