VERBOTENE MOTIVKÜNDIGUNG: TRENNUNG VON AUFMÜPFIGEN MITARBEITERN
Arbeitnhemer dürfen gemäß § 105 ArbVG nicht deshalb gekündigt werden, weil sie vom Arbeitgeber die Erfüllung ihrer Ansprüche verlangen. Wer beispielsweise die Bezahlung seiner Überstunden fordert, darf daraufhin nicht den Job verlieren. Gilt dieses Verbot [...]