VON DER ENTLASSUNG UND ZUM BEGRIFF DER KRANKHEIT
Nur in bestimmten, gesetzlich oder einzelvertraglich definierten Fällen ist das Fernbleiben des Arbeitnehmers vom Dienst gerechtfertigt. Eine solche Leistungsverhinderung stellt auch einen Krankheitsfall dar, wobei sich der OGH kürzlich der Auslegung des Krankheitsbegriffs widmete. [...]