Für die Einführung einer betrieblichen Disziplinarordnung ist die Zustimmung des Betriebsrates notwendig. Beachten Sie, dass die Betriebsvereinbarung vom zuständigen Betriebsrat unterschrieben wird:

Ein ÖBB Mitarbeiter wurde von einer Disziplinarkommission entsprechend einer Betriebsvereinbarung zu einer Disziplinarstrafe von knapp Euro 800 verurteilt, weil er das im Betrieb bestehende Alkoholverbot missachtet hat. Sein Glück: die Betriebsvereinbarung war vom Zentralbetriebsrat unterschrieben worden. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes war dieses Organ nicht zuständig. In Betrieben mit Betriebsrat ist es aber nicht möglich, eine betriebliche Disziplinarverordnung einzelvertraglich einzuführen. Vielmehr ist eine Betriebsvereinbarung notwendig. Der Zentralbetriebsrat wäre für den Abschluss der Betriebsvereinbarung höchstens dann zuständig gewesen, wenn ihm die diesbezügliche Kompetenz übertragen worden wäre. Da dies nicht der Fall war, musste der Arbeitgeber die verhängte Strafe zurückzahlen. (OGH 27.07.2011, 9 Oba 13/11v)
 
Kristina Silberbauer