FREISTELLUNG EINER KONZERNBEHINDERTENVERTRAUENSPERSON

2013-10-03T11:22:20+02:00Oktober 3, 2013|Allgemein|

Behindertenvertrauenspersonen haben Anspruch auf Freizeit, um ihre Pflichten erfüllen zu können. Sie sind insofern den Betriebsräten gleichgestellt. Eine ausdrückliche, gleichlautende Regelung für Konzernbehindertenvertrauenspersonen enthält das Behinderteneinstellungsgesetz nicht. Dennoch entschied der OGH in dieser Arbeitsrechtssache: Zu [...]