Nach Kündigungswellen übernehmen verbleibende Mitarbeitende oft stillschweigend mehr Aufgaben – ohne Gehaltserhöhung oder Beförderung. Ist das erlaubt?

Interview mit Anika Dang

Denn nachdem Firmen in den vergangenen Wochen und Monaten vorwiegend Stellen abgebaut haben, versuchen viele jetzt still und heimlich die Arbeitsleistung anderswo zu lukrieren. Im Arbeitsalltag bedeutet das oft: weniger Mitarbeitende, die mehr Arbeit leisten müssen.

In sozialen Medien hat dieses Vorgehen sogar einen eigenen Namen: Quiet Hiring. Nach den Job-Buzzwords Quiet QuittingQuiet Thriving und dem Quiet Return ist nun also der nächste sinngemäß stille Trend auf dem Vormarsch. Darunter ist aber nicht, wie man zunächst vermuten könnte, ein besonders ruhiges Einstellungsverfahren gemeint. Sondern tatsächlich genau das Gegenteil.

Kein Bonus, keine Beförderung

Die Aufgaben, die zuvor von einer eigens dafür beschäftigten Arbeitskraft erledigt wurden, werden beim Quiet Hiring auf andere Personen im Team verlagert. Oftmals unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten in ihr Jobprofil passen und sie eigentlich ganz andere Aufgaben zu erledigen haben.

Die Beschäftigten werden also stillschweigend in einer neuen Rolle „angestellt“. Eine Entwicklung, die sich vor allem für die Firmen lohnt: Sie sparen sich dadurch nicht nur einen langwierigen Rekrutierungsprozess inklusive Onboarding, sondern ganze Stellen und mit ihnen Personalkosten. Ein Bonus, mehr Gehalt oder eine Beförderung sind für die stärker geforderten Beschäftigten in der Regel nicht vorgesehen.

Arbeitsvertrag entscheidend

Aber ist das überhaupt erlaubt? Grundsätzlich ja, erklärt Arbeitsrechtsexpertin Kristina Silberbauer. „Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Quantität der Arbeit immer gleich bleibt. Das wäre auch völlig unpraktikabel und weltfremd“, ergänzt die Expertin. Es könne schließlich immer zu weniger oder aber besonders anstrengenden Phasen kommen, etwa weil der Job einer ehemaligen Kollegin oder eines Kollegen nicht nachbesetzt wird oder werden kann.

Gleichzeitig ist die Menge der Arbeit laut Silberbauer aber rechtlich beschränkt, etwa durch Maximalgrenzen für Überstunden. „Zudem haben Unternehmen darauf zu achten, dass ihre Mitarbeiter keinen gesundheitlichen Schaden durch die Arbeit erleiden“, betont die Arbeitsrechtsexpertin, „und das kann bei der Erweiterung von Aufgaben durchaus passieren“.

Ein weiteres Thema sei zudem, ob sich die Aufgaben qualitativ von der bisherigen Arbeit unterscheiden. „Ob sie verweigert werden dürfen, entscheidet die individuelle Vereinbarung“, sagt Silberbauer. Konkret bedeutet das: Deckt der Dienstvertrag auch die neuen Aufgaben, sind diese zu erfüllen. Ist das nicht der Fall, müsse die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter und eventuell auch der Betriebsrat der „Versetzung“ zustimmen.

Das Gespräch suchen

Die Erhöhung des Workload führt laut der Expertin jedoch nicht zwingend zu einer Gehaltserhöhung oder Bonuszahlung. „In erster Linie wird sie – wenn sie Mehrarbeit oder Überstunden auslöst – durch Mehrarbeits- oder Überstundenentgelt abgegolten“, erklärt sie. Anders sei die Situation hingegen bei einer Versetzung: „Diese kann zu einer neuen kollektivvertraglichen Einstufung und damit zu einer Gehaltserhöhung führen.“

Das bedeutet aber nicht, dass Beschäftigte das Quiet Hiring einfach hinnehmen müssen. „Wer der Auffassung ist, dass eine neue Aufgabe seine oder ihre Pflichten sprengt, oder unter der Belastung schon körperlich oder psychisch leidet, sollte im ersten Schritt das direkte Gespräch mit dem Vorgesetzten, der Personalabteilung oder dem Betriebsrat suchen“, rät die Expertin. Könne keine Lösung gefunden werden, stehe laut Silberbauer als letztes Mittel auch der Gerichtsweg offen: „Um zu klären, ob die neue Arbeit geschuldet ist, sowie zur Durchsetzung von Entgelt- oder gar Schadenersatzansprüchen.“

Steigender Druck

Doch genau hier liegt oft das Problem beim Quiet Hiring: Viele Beschäftigte erkennen gar nicht, dass sie ihnen heimlich eine neue Position zugeteilt wurde. Denn Firmen verknüpfen das Übernehmen neuer Aufgaben anfangs meist mit dem Versprechen, dass das Einspringen nur vorübergehend oder eine Ausnahme sei.

Hinzu kommt, dass die aktuelle wirtschaftliche Lage den Druck auf die Beschäftigten erhöht. Wenn dem Zuschieben neuer Tätigkeiten die Kündigung einer Kollegin oder eines Kollegen vorausgeht, würden sich die verbliebenen Mitarbeitenden oft nicht trauen, diese abzulehnen – aus Angst, als Nächstes gekündigt zu werden.

Grenzen setzen

Doch nicht immer muss das Übernehmen neuer Tätigkeiten im alten Job zum eigenen Nachteil sein. Auf Tiktok erklären etwa manche User, wie man Quiet Hiring für sich und die eigene Karriere nutzen kann. Im besten Fall können Arbeitende sich dadurch beruflich weiterentwickeln, neue Erfahrungen sammeln und für ihre zusätzliche Arbeit angemessen entlohnt oder gar befördert werden.

Andere raten wiederum zur Vorsicht: Denn in den meisten Fällen handeln Firmen bei Quiet Hiring nicht im Sinne ihrer Mitarbeitenden. Beschäftigte sollten deshalb genau beobachten, welche Aufgaben ihnen zugeteilt werden und auf ihre eigenen Grenzen achten. (Anika Dang, 10.1.2026)

Quiet Hiring: Wie Firmen Beschäftigten immer mehr Arbeit aufhalsen – Karriere – derStandard.at › Karriere